Musik im Zivildienst
Zivildienstleistende können seit einigen Jahren ihren Dienst musikalisch leisten –
mit Konzerten und musikalischer Betreuung in sozialen und pädagogischen Einrichtungen, für Firmen und private Anlässe.
Zur Entstehung von „Musik im Zivildienst“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigte im Jahr 1987 dem Verein Soziale Betreuung durch Musik e.V. zwölf Zivildienststellen für junge Musiker.
„Musik im Zivildienst“ stellt heute eine angesehene Einrichtung dar. Das ist einmalig in Deutschland. Jährlich gestalten wir etwa 250 Konzerte.
2007 wurde der Verein mit dem Kulturpreis Grüner Wanninger der Grünen des Bezirks Oberbayern ausgezeichnet.
1998 wurde „Musik im Zivildienst“ für herausragende Leistungen mit dem Dieter-Ullrich-Musikförderpreis der Gruppe Münchner Wochenanzeiger geehrt.
